Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Allgemeines

1.1. Jabs & Hoffmann GbR erbringt Dienstleistungen aus den Bereichen Planung, Entwicklung, Gestaltung und Produktion von Werbemedien sowie des Web-Hostings.

1.2. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Sujatha Jabs & Christian Hoffmann GbR, grafische Manufaktur „Jabs & Hoffmann GbR“ genannt, mit ihren Vertragspartnern, nachstehend in Kurzform „Kunde“ genannt. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden von der Jabs & Hoffmann GbR nur nach gesonderter und schriftlicher Anerkennung akzeptiert.

1.3. Angebote sind stets freibleibend. Aufträge werden mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung per Brief/Fax oder E-mail angenommen.

1.4. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch ohne nochmalige ausdrückliche Vereinbarung auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden.



§2 Urheber- und Nutzungsrechte/Eigentum

2.1. Gelieferte Waren/Leistungen verbleiben bis zum Erhalt der vollständigen Zahlung im Eigentum der Jabs & Hoffmann GbR.

2.2. Die von den Mitarbeitern der Jabs & Hoffmann GbR erarbeiteten Leistungen und Produkte unterliegen grundsätzlich dem Urheberrechtsschutz und können Gegenstand von sonstigen Schutzrechten sein. Mit Erhalt der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars überträgt die Jabs & Hoffmann GbR ein einfaches Nutzungsrecht an entstandenen Urheber-/Geschmacksmuster- oder ähnlichen Rechten auf den Kunden. Das Nutzungsrecht ist räumlich auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland und inhaltlich auf den Vertragszweck beschränkt. Darüber hinausgehende Nutzungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Eine Übertragung/Unterlizensierung von eingeräumten Rechten ist nicht gestattet. Die Rechte an Software/Skripten nebst Quellcodes verbleiben vollständig bei der Jabs & Hoffmann GbR, soweit diese nicht frei verfügbar, zur freien Verwendung bestimmt oder im Eigentum Dritter stehen.

2.3. Im Falle des Verstoßes gegen die unter Ziff. 2.2. geregelten Vorgaben, ist die Jabs & Hoffmann GbR dazu berechtigt, ein zusätzliches Honorar in der 2,5 fachen Höhe des ursprünglich vereinbarten Honorars zu verlangen. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. Dem Kunden ist der Nachweis des Eintritts eines geringeren Schadens gestattet.

2.4. Die Jabs & Hoffmann GbR ist dazu berechtigt, die von ihr entwickelten Werbemittel in branchenüblichen Umfang mit einem Urheberhinweis zu versehen und den erteilten Auftrag für Eigenwerbung zu publizieren. Der Kunde wird die Jabs & Hoffmann GbR im Impressum der Website als Urheber der Website nennen und eine Verlinkung zu der Website der Jabs & Hoffmann GbR vornehmen.

 



§3 Pflichten und Verantwortung des Kunden

3.1. Webinhalte, die von dem Kunden zur Integration in die Website vorgegeben werden (Texte, Grafiken etc.), sind der Jabs & Hoffmann GbR unverzüglich, spätestens zum vorgegebenen Zeitpunkt, auf digitalem Datenträger zur Verfügung zu stellen.

3.2. Der Kunde ist verpflichtet, von ihm zur Verfügung gestellte oder auf sein Geheiß hin beschaffte Inhalte/Fotos/Abbildungen etc. auf bestehende Urheber- oder andere Schutzrechte hin zu überprüfen. Gegebenenfalls erforderliche Einwilligungen sind von dem Kunden schriftlich und auf eigene Kosten einzuholen und der Jabs & Hoffmann GbR unaufgefordert nachzuweisen. Eine Haftung der Jabs & Hoffmann GbR für etwaige Ansprüche Dritter aus Verletzungen von Urheber- oder anderen Schutzrechten an von dem Kunden zur Verfügung gestellten oder auf dessen Geheiß beschafften Inhalten ist ausdrücklich ausgeschlossen. Der Kunde stellt die Jabs & Hoffmann GbR insoweit von allen Ansprüchen Dritter frei. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.



§4 Lieferung/Mängelanzeige/Abnahme

4.1. Vereinbarte Liefertermine gelten – sofern keine ausdrückliche abweichende Vereinbarung getroffen wurde - nicht als fixe Lieferfristen. Im Falle einer Überschreitung eines solchen Liefertermins ist der Kunde zunächst dazu verpflichtet, der Jabs & Hoffmann GbR eine angemessene Nachfrist zur Ablieferung zu setzen. Als angemessen gilt grundsätzlich eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen.

4.2. Betrifft der Auftrag die Gestaltung einer Website wird die Jabs & Hoffmann GbR auf Wunsch des Kunden nach Ablieferung der Arbeiten einmalig gestalterische Anpassungen der Arbeiten vornehmen, sofern diese einen üblichen, vertretbaren und angemessenen Umfang nicht überschreiten (“Korrekturschleife”). Der Kunde ist verpflichtet der Jabs & Hoffmann GbR Anpassungswünsche innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung des Werkes mitzuteilen. Die Durchführung weiterer Korrekturschleifen bedarf der ausdrücklichen Vereinbarung und ist von dem Kunden gesondert zu vergüten.

4.3. Der Kunde ist darüber hinaus dazu verpflichtet, gegenüber der Jabs & Hoffmann GbR Mängel innerhalb von 7 Tagen nach Leistungserbringung (etwa Ablieferung der Website bzw. Übergabe von Werbematerialien) schriftlich anzuzeigen.

4.4. Die Abnahme hat innerhalb einer angemessener Frist (in der Regel ist von maximal einer Arbeitswoche, d.h. 5 Arbeitstagen nach Übermittlung der Leistungsergebnisse auszugehen) zu erfolgen. Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Die Abnahme gilt als erteilt, wenn der Kunde ihr nach Ablauf eines Zeitraums von 10 Arbeitstagen nach Entwurfsübermittlung und vorheriger schriftlicher Mahnung (E-Mail genügt) durch die Jabs & Hoffmann GbR nicht widersprochen hat.



§5 Vergütung

5.1. Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, wenn nicht anders vertraglich geregelt, innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig.

5.2. Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum, so kann die Jabs & Hoffmann GbR dem Kunden Abschlagszahlungen über die bereits erbrachten Teilleistungen in Rechnung stellen. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Kunden nutzbaren Form vorliegen, sondern können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten von der Jabs & Hoffmann GbR verfügbar sein.

5.4. Kosten für die Werbemittelvorbereitung oder Werbemittelproduktion, welche die Jabs & Hoffmann GbR auftragsbezogen auf eigene Rechnung einkauft, werden jeweils gesondert ausgewiesen und als verauslagte Kosten an den Kunden berechnet. Die Jabs & Hoffmann GbR ist berechtigt, angemessene Vorauszahlungen bis zur Höhe der erwarteten Fremdkosten zu verlangen.

5.5. Stellt der Hersteller die Rechnung für die Werbemittelproduktion auf den Namen des Kunden aus, wird diese vom Hersteller an die Jabs & Hoffmann GbR zur Prüfung weitergeleitet. Die Jabs & Hoffmann GbR leitet die geprüften Rechnungen zur direkten Bezahlung an den Auftraggeber weiter. Das gleiche gilt für die Produktion von Lithographien, Fotos etc. Als Bearbeitungshonorar erhebt die Jabs & Hoffmann GbR 17,65 % (Service-Fee) auf die Nettosumme dieser Fremdleistungen.

5.6. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht der Jabs & Hoffmann GbR ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf die gesetzlichen Verzugszinsen zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt von dieser Regelung unberührt. Im Falle des Zahlungsverzugs ist die Jabs & Hoffmann GbR darüber hinaus dazu berechnet, die Website des Kunden zu sperren. Für die Entsperrung berechnet die Jabs & Hoffmann GbR eine Bearbeitungspauschale von 20,00 Euro. Sie kann die Entsperrung von Zahlungseingang der Bearbeitungspauschale abhängig machen.



§6 Gewährleistung/Haftung

6.1. Die Jabs & Hoffmann GbR verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen und überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln. Im Falle mangelhafter Leistung und rechtzeitiger Mängelrüge gemäß § 4.3. ist Jabs & Hoffmann GbR nach eigener Wahl zur zweifachen kostenlosen Nachbesserung oder Nachlieferung berechtigt. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Nachlieferung kann der Kunde, außer im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, keinen Schadensersatzanspruch geltend machen, sondern Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Kaufvertrages verlangen.

6.2. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung des gesamten Auftrags/der gesamten Lieferung. Bei Lieferungen von Drucksachen kann es aus produktionstechnischen Gründen zu mengenmäßigen Abweichungen kommen. Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 10% gelten nicht als Mangel. Berechnet wird die tatsächlich gelieferte Menge. Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original bzw. sonstigen Vorlagen und dem Endprodukt nicht beanstandet werden.

6.3. Die Jabs & Hoffmann GbR weist darauf hin, dass von dem Kunden verwendete Fremd-Programme (Gästebücher, Formular-Mailer etc.) unentdeckte Sicherheitsrisiken beinhalten können. Die Jabs & Hoffmann GbR haftet nicht für durch Mängel an Fremd-Programmen hervorgerufene Schäden. Dies gilt auch dann, wenn die Programme im Rahmen einer Beauftragung zur Medienplanung/Medienerstellung von der Jabs & Hoffmann GbR zur Verfügung gestellt wurden.

6.4. Jabs & Hoffmann GbR haftet – außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz – nur für Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszweckes notwendig sind.

6.5. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen die Jabs & Hoffmann GbR, das vom Kunden beauftragte Projekt um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Ein Schadensersatzanspruch vom Kunden gegen die Jabs & Hoffmann GbR resultiert daraus nicht. Dies gilt auch dann, wenn dadurch für den Kunden wichtige Termine und/ oder Ereignisse nicht eingehalten werden können und/oder nicht eintreten.



§7 Referenzen/Belegmuster

7.1. Die Jabs & Hoffmann GbR ist dazu berechtigt, die vertragsgegenständlichen Leistungsergebnisse unter Benennung des Kunden in ihrem eigenen werblichen Auftritt als Referenz zu nutzen.

7.2. Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Kunde der Jabs & Hoffmann GbR 5 Muster unentgeltlich. Die Muster dürfen als Referenzbeleg verwendet werden.


 

§8 Gerichtsstandsvereinbarung

Wenn Sie Kaufmann sind, ist für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.



§9 Schlussbestimmungen

9.1. Änderungen und Ergänzugen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Zur Wahrung des Schriftformerfordernisses genügt die Vereinbarung per E-Mail und/oder Faxschreiben. Die gleichen Anforderungen gelten für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

9.2. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Parteien werden sich bemühen, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Regelung zu ersetzen, die der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wirtschaftlich so nahe wie möglich kommt. Gleiches gilt im Falle einer Regelungslücke.

9.3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien aus oder in Verbindung mit diesem Vertrag ist Burscheid. Der Vertrag unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.




Stand: Burscheid, den 01. März 2011

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